Befristung im Arbeitsrecht – Was Sie wissen müssen

Arbeitsverträge können unbefristet oder befristet abgeschlossen werden. Befristungen haben in den letzten Jahren im Arbeitsrecht an Bedeutung gewonnen. In diesem Beitrag informieren wir Sie über die wesentlichen Aspekte der Befristung im Arbeitsrecht und welche Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehen.

Arten der Befristung

Es gibt zwei Hauptarten der Befristung: sachgrundlose Befristungen und Befristungen mit Sachgrund.

Sachgrundlose Befristung

Bei der sachgrundlosen Befristung wird der Arbeitsvertrag für einen bestimmten Zeitraum geschlossen, ohne dass ein spezieller Grund für die Befristung vorliegt. Laut Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist eine solche Befristung bis zu einer Dauer von zwei Jahren zulässig. Eine Verlängerung des Vertrages ist innerhalb dieser zwei Jahre bis zu dreimal möglich.

Befristung mit Sachgrund

Eine Befristung mit Sachgrund liegt vor, wenn ein objektiver Grund für die Befristung des Arbeitsvertrages gegeben ist. Gründe können beispielsweise die Vertretung eines erkrankten Mitarbeiters oder ein zeitlich begrenztes Projekt sein. In diesem Fall gibt es keine Begrenzung hinsichtlich der Vertragsdauer.

Rechte und Pflichten bei befristeten Arbeitsverträgen

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben Rechte und Pflichten bei befristeten Arbeitsverträgen. Arbeitnehmer haben grundsätzlich die gleichen Rechte wie bei unbefristeten Verträgen, wie beispielsweise Urlaubsanspruch und Kündigungsschutz. Allerdings endet der Vertrag automatisch, wenn die Befristung abläuft, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Arbeitgeber müssen bei der Befristung von Arbeitsverträgen das TzBfG und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beachten. Insbesondere ist darauf zu achten, dass keine Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht oder anderen Merkmalen vorliegt.

Prüfung der Befristung und mögliche Folgen

Es ist wichtig, die Befristung eines Arbeitsvertrages genau zu prüfen, um festzustellen, ob sie rechtmäßig ist. Bei einer unwirksamen Befristung kann der Arbeitnehmer einen unbefristeten Arbeitsvertrag einklagen.

Sollten Sie Fragen zur Befristung im Arbeitsrecht haben oder Hilfe bei der Überprüfung eines befristeten Arbeitsvertrages benötigen, steht Ihnen die Kanzlei Philipp Steinbacher als kompetenter Partner zur Seite. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Sie in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.