Berücksichtigung der Rentennähe bei der sozialen Auswahl
Bei der sozialen Auswahl kann die Rentennähe berücksichtigt werden, wenn sie die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich beeinflusst. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls.
Bei der sozialen Auswahl kann die Rentennähe berücksichtigt werden, wenn sie die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich beeinflusst. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls.
Die Verjährung von Urlaubsansprüchen ist ein wichtiger Aspekt im Arbeitsrecht. Ansprüche auf Resturlaub können verjähren, wenn sie nicht innerhalb bestimmter Fristen geltend gemacht werden. Es ist entscheidend, die genauen Fristen zu kennen und rechtzeitig zu handeln.
Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen ist gesetzlich vorgeschrieben. Doch trotz gesetzlicher Vorgaben gibt es immer noch Unterschiede in der Bezahlung. Der Artikel erklärt, welche Rechte Arbeitnehmer haben und wie Ungleichbehandlung vor Gericht eingeklagt werden kann.
Die Kündigung einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten ist rechtlich umstritten. Es stellt sich die Frage, ob eine solche Kündigung als gerechtfertigt angesehen werden kann, wenn die betroffene Person ihre Arbeit nicht aufgrund fehlender Impfung verweigert. Der Artikel beleuchtet, unter welchen Voraussetzungen eine solche Kündigung rechtmäßig sein könnte.
Eine Kündigung wegen Äußerungen in einer Chatgruppe kann gerechtfertigt sein, wenn die Vertraulichkeitserwartung fehlt. Dies hängt von der Gruppengröße, dem Inhalt und dem Empfänger ab.
Ein Aufhebungsvertrag kann unter Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns zustande gekommen sein. Ob das der Fall ist, ist anhand der Gesamtumstände der konkreten Verhandlungssituation im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden.
Der Arbeitnehmer hat zur Begründung einer Klage auf Vergütung geleisteter Überstunden – kurz zusammengefasst – erstens darzulegen, dass er Arbeit in einem die Normalarbeitszeit übersteigenden Umfang geleistet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers hierzu bereitgehalten hat.
Der Verstoß des Arbeitgebers gegen Vorschriften, die Verfahrens- und/oder Förderpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen enthalten, kann die – vom Arbeitgeber widerlegbare – Vermutung iSv. § 22 AGG* begründen, dass die Benachteiligung, die der schwerbehinderte Mensch erfahren hat, wegen der Schwerbehinderung erfolgte. Zu diesen Vorschriften gehört § 168 SGB IX**, wonach die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts bedarf.
Der Begriff der „vertragsmäßigen Leistungen“ iSv. § 74 Abs. 2 HGB*, auf deren Grundlage sich bei einem zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarten nachvertraglichen Wettbewerbsverbot die gesetzliche (Mindest-)Karenzentschädigung berechnet, umfasst nur solche Leistungen, die auf dem Austauschcharakter des Arbeitsvertrags beruhen und die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer als Vergütung für geleistete Arbeit schuldet.
Fahrradlieferanten (sogenannte „Rider“), die Speisen und Getränke ausliefern und ihre Aufträge über eine Smartphone-App erhalten, haben Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihnen die für die Ausübung ihrer Tätigkeit essentiellen Arbeitsmittel zur Verfügung stellt.