Sachgrundlose Befristung – Vorbeschäftigung

Berücksichtigung der Rentennähe bei der sozialen Auswahl

Bei der sozialen Auswahl kann die Rentennähe berücksichtigt werden, wenn sie die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich beeinflusst. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls.

Mindestlohn – arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

Verjährung von Urlaubsansprüchen

Die Verjährung von Urlaubsansprüchen ist ein wichtiger Aspekt im Arbeitsrecht. Ansprüche auf Resturlaub können verjähren, wenn sie nicht innerhalb bestimmter Fristen geltend gemacht werden. Es ist entscheidend, die genauen Fristen zu kennen und rechtzeitig zu handeln.

Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen Wiederverheiratung

Entgeltgleichheit von Männern und Frauen

Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen ist gesetzlich vorgeschrieben. Doch trotz gesetzlicher Vorgaben gibt es immer noch Unterschiede in der Bezahlung. Der Artikel erklärt, welche Rechte Arbeitnehmer haben und wie Ungleichbehandlung vor Gericht eingeklagt werden kann.

Kündigung einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten

Die Kündigung einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten ist rechtlich umstritten. Es stellt sich die Frage, ob eine solche Kündigung als gerechtfertigt angesehen werden kann, wenn die betroffene Person ihre Arbeit nicht aufgrund fehlender Impfung verweigert. Der Artikel beleuchtet, unter welchen Voraussetzungen eine solche Kündigung rechtmäßig sein könnte.

Kündigung wegen Äußerungen in einer Chatgruppe

Eine Kündigung wegen Äußerungen in einer Chatgruppe kann gerechtfertigt sein, wenn die Vertraulichkeitserwartung fehlt. Dies hängt von der Gruppengröße, dem Inhalt und dem Empfänger ab.

ANWALT ABMAHNUNG MÜNCHEN

Aufhebungsvertrag – Gebot fairen Verhandelns

Ein Aufhebungsvertrag kann unter Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns zustande gekommen sein. Ob das der Fall ist, ist anhand der Gesamtumstände der konkreten Verhandlungssituation im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden.

Arbeitnehmer und Angestellte Arbeitgeber und Unternehmen Geschäftsführer und Führungskräfte

Darlegungs- und Beweislast im Überstundenvergütungsprozess

Der Arbeitnehmer hat zur Begründung einer Klage auf Vergütung geleisteter Überstunden – kurz zusammengefasst – erstens darzulegen, dass er Arbeit in einem die Normalarbeitszeit übersteigenden Umfang geleistet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers hierzu bereitgehalten hat.

Entschädigung nach dem AGG – Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung – Kündigung ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamts

Der Verstoß des Arbeitgebers gegen Vorschriften, die Verfahrens- und/oder Förderpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen enthalten, kann die – vom Arbeitgeber widerlegbare – Vermutung iSv. § 22 AGG* begründen, dass die Benachteiligung, die der schwerbehinderte Mensch erfahren hat, wegen der Schwerbehinderung erfolgte. Zu diesen Vorschriften gehört § 168 SGB IX**, wonach die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts bedarf.

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Berechnung der Karenzentschädigung - Einbeziehung von Leistungen Dritter - Restricted

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot – Berechnung der Karenzentschädigung – Einbeziehung von Leistungen Dritter – Restricted

Der Begriff der „vertragsmäßigen Leistungen“ iSv. § 74 Abs. 2 HGB*, auf deren Grundlage sich bei einem zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarten nachvertraglichen Wettbewerbsverbot die gesetzliche (Mindest-)Karenzentschädigung berechnet, umfasst nur solche Leistungen, die auf dem Austauschcharakter des Arbeitsvertrags beruhen und die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer als Vergütung für geleistete Arbeit schuldet.

Kurzarbeit kürzt Urlaub

Arbeitgeber muss Fahrradlieferanten Fahrrad und Mobiltelefon als notwendige Arbeitsmittel zur Verfügung stellen

Fahrradlieferanten (sogenannte „Rider“), die Speisen und Getränke ausliefern und ihre Aufträge über eine Smartphone-App erhalten, haben Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihnen die für die Ausübung ihrer Tätigkeit essentiellen Arbeitsmittel zur Verfügung stellt.