ANWALT ARBEITSRECHT MÜNCHEN
Wir kämpfen für Ihr Recht – Mit mir, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Philipp Steinbacher, finden Sie einen kompetenten, vertrauenswürdigen Partner, der Sie durch sämtliche Instanzen des Arbeitsrechts begleitet. Ich habe mich als Fachanwalt für Arbeitsrecht in München spezialisiert.
Als Fachanwalt weiß ich, worauf es in den verschiedenen Bereichen des Arbeitsrechtes ankommt. Ziel ist es dabei, eine Lösung zu finden, mit der Sie zufrieden sein können. Schnell und erfolgreich, dass ist mein Anspruch! Neben der Spezialisierung auf das Arbeitsrecht deckt Steinbacher | Rechtsanwälte PartGmbB ein breites Spektrum von Beratungsschwerpunkten ab.
Ihre Vorteile im Überblick:
- Renommierter Fachanwalt für Arbeitsrecht in München
- Erfahrung und Tätigkeit auf allen Gebieten des Arbeitsrechtes
- Mehr als 15 Jahre Erfahrung
- Schnelle und flexible Terminvergabe – auch am Abend.
FACHANWALT ARBEITSRECHT –
SIE SUCHEN EINEN SPEZIALISTEN?
Dann schauen Sie in meiner Kanzlei für Arbeitsrecht vorbei und profitieren Sie von unseren Schwerpunkten. Ob Kündigungsschutz, Aufhebungsvertrag, Abmahnung oder Arbeitsvertrag prüfen – unsere Leistungen im Bereich Anwalt Arbeitsrecht sind breit gefächert. Ich kann die Vertretung als Ihr Anwalt auf bundesweiter Ebene übernehmen und Sie in allen Belangen unterstützen. Dank meiner langjährigen Erfahrung kann ich Sie fachspezifisch auf höchstem Niveau beraten, mich für Sie einsetzen und Ihre Ansprüche ziel- und ergebnisorientiert verfolgen.
Vertrauen Sie auf meine Kompetenz und langjährige Erfahrung, die ich als Anwalt in den Bereichen Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht erlangen konnte.
BEIM RECHTSANWALT STEINBACHER IST IHR RECHT IN GUTEN HÄNDEN
Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht stehe ich mit meinen Partnern dafür ein, dass Sie Ihr Recht bekommen.
Ich übernehme die Vertretung von:
- Arbeitnehmern und Angestellten
- Arbeitgebern und Unternehmen
- Körperschaften und Verbänden
- Vorständen und Geschäftsführern
Darüber hinaus verfügen wir über ein weites Netz von Kollegen, Fachanwälten und externen Spezialisten.
Machen Sie sich ein Bild von unseren weiteren Beratungsschwerpunkten unter:
NEHMEN SIE KONTAKT ZU UNSERER KANZLEI AUF
Sie benötigen dringend eine Beratung eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht, sei es für das individuelle bzw. kollektive Arbeitsrecht, der Sie auch vor Land- oder Bundesgerichten vertreten kann? Dann nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei auf und vereinbaren Sie einen ersten Beratungstermin bei Rechtsanwalt Steinbacher. Sie erreichen uns telefonisch oder können auch einfach eine E-Mail schreiben. Alternativ dazu finden Sie auf unseren Seiten ein Kontaktformular, in dem Sie uns Ihr Anliegen in kurzen Worten skizzieren können.
Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Terminanfrage.
Das sagen unsere Mandanten
Philipp Steinbacher ist ein souveräner und erfahrener Meister seines Fachs. Eine seiner Stärken ist die profunde Kenntnis beider Seiten, Arbeitgeberseite UND Arbeitnehmerseite.
Herr Steinbacher ist ein exzellenter Fachmann in Sachen Arbeitsrecht. Seine Beratung sowie seine Einschätzungen haben Hand und Fuß, und er besticht überdies mit Offenheit und Ehrlichkeit. Ich kann ihn nur bestens empfehlen!
Häufige Fragen:
Wer zahlt die Gerichtskosten beim Arbeitsgericht?
Gerichtskosten, die bei Streitigkeiten und Verfahren vor dem Arbeitsgericht anfallen, muss die Partei bezahlen, die vor Gericht verloren hat. Sollte dies nur zu einem gewissen Teil zutreffen, so fallen anteilige Gerichtskosten an. Wie hoch diese sind, richtet sich nach dem Streitwert, bzw. Gegenstandswert des Verfahrens. Sollte es zu einer einvernehmlichen Einigung, sprich einem Vergleich zwischen beiden Parteien, kommen, so fallen keine Gerichtskosten an. Beide Parteien müssen in diesem Fall keine gerichtlichen Gebühren zahlen.
Wer trägt die Anwaltskosten?
Dies richtet sich danach, in welcher Instanz sich das Verfahren befindet. Bei Verfahren in der ersten Instanz, zahlt die Partei den Anwalt, welche den Auftrag erteilt hat. Es gilt der Grundsatz, dass jede Partei ihren Anwalt bezahlt. Ob das Verfahren gewonnen oder verloren wird, spielt dabei keine Rolle. So soll gewährleistet sein, dass der Arbeitnehmer im Falle einer Niederlage vor Gericht nicht auch noch den gegnerischen Anwalt seines Arbeitgebers zahlen muss.
In der zweiten Instanz, im sog. Berufungsverfahren, zahlt die Kosten des Verfahrens die unterliegende Partei, die den Prozess verloren hat. Dies sind dann die Gerichtskosten, ggf. Auslagen und die Anwaltskosten von beiden Parteien.
Ist es möglich Prozesskostenhilfe für den Anwalt und das Arbeitsgericht zu beantragen?
Ja, auch vor dem Arbeitsgericht besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu erhalten. Mandate, die darauf basieren, werden von uns nicht abgelehnt. Generell erfolgt die Ausfertigung und Einreichung des Antrags auf Prozesskostenhilfe, wenn die Klageschrift bei Gericht eingereicht wird. Der Antrag wird zusammen mit uns ausgefüllt, wobei verschiedene Belege wichtig sind, um die Chancen auf Bewilligung zu erhöhen. Eine lückenlose Aufstellung der eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse muss gemacht werden, inklusive Kopie der Kontoauszüge. Auch ein Mietvertrag in Kopie soll beigefügt werden. Das Arbeitsgericht prüft dann, ob die erforderliche finanzielle Bedürftigkeit für die Prozesskostenhilfe gegeben ist.
Gibt es eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht?
Generell werden von Versicherungsgesellschaften auch Rechtsschutzversicherungen für das Arbeitsrecht angeboten. Zu den unterschiedlichen Versicherern gibt es im Internet veröffentlichte Testurteile. Beachten Sie bitte die übliche 3-monatige Wartefrist im Versicherungsvertrag.
Kann ich mir meinen Anwalt selbst aussuchen?
Manche Versicherer versuchen ihre eigenen – oft schlecht motivierten – Vertragsanwälte zu empfehlen. Dem müssen Sie nicht nachkommen. Auch bei Rechtsschutzversicherungen gilt die freie Anwaltswahl. Empfiehlt die Rechtsschutzversicherung einen Rechtsanwalt, sind die an diese Empfehlung keinesfalls gebunden. Sie können immer den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen. Dies im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ausdrücklich geregelt.
Entdecken Sie auch unsere weiteren Beratungsschwerpunkte:
Privates Baurecht & Immobilienrecht
Wir beraten Sie mit mehreren Fachanwälten im privaten Baurecht, beim Hauskauf, Bauträgerverträgen Baumängelhaftung, Bauprozessen und gerichtlichen Beweisverfahren.
Vertragsrecht, allg. Zivilrecht
Wir vertreten Sie nicht nur im allgemeinen Zivilrecht, sondern auch im Vereinsrecht, im Gesellschaftsrecht, im Handwerksrecht und in Ergänzung hierzu im Insolvenzrecht.
Öffentliches Baurecht
Wir beraten Sie bei Fragen rund um die Baugenehmigung, die Abwehr von Auflagen (wie z.B. Brandschutz, Bepflanzung, etc), im Verwaltungsverfahren zum Bauvorhaben, Bauvorbescheid sowie bei allen Fragen um den Denkmalschutz.