Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein wichtiger Aspekt des deutschen Arbeitsrechts, der darauf abzielt, Arbeitnehmer nach einer längeren Krankheitsphase wieder in das Arbeitsleben zu integrieren. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Anforderungen, den Prozess und die Beteiligten im BEM.

Rechtliche Anforderungen

Das BEM ist in § 167 Abs. 2 SGB IX geregelt. Arbeitgeber sind verpflichtet, ein BEM-Verfahren einzuleiten, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist.

Beteiligte Personen

Im BEM-Verfahren sind in der Regel der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber, der Betriebsrat und ggf. der Integrationsdienst beteiligt. Die Zusammenarbeit aller Beteiligten ist entscheidend für den Erfolg des Verfahrens.

Der Prozess des BEM

Vorbereitung

Der Arbeitgeber muss den betroffenen Arbeitnehmer schriftlich über das anstehende BEM-Verfahren informieren und um seine Zustimmung bitten.

Durchführung von BEM-Gesprächen und Bewertungen

Nach Zustimmung des Arbeitnehmers werden BEM-Gespräche geführt, um die Ursachen der Arbeitsunfähigkeit zu ermitteln und Lösungen zu finden.

Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen

Auf Basis der Gespräche werden konkrete Maßnahmen entwickelt und umgesetzt, um die Wiedereingliederung des Arbeitnehmers zu fördern.

Fazit

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein komplexes Verfahren, das sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer von großer Bedeutung ist. Durch eine sorgfältige Planung und Durchführung können beide Parteien von einer erfolgreichen Wiedereingliederung profitieren.