Kündigung während des Urlaubs? – Verkürzte Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage!

Nach dem Urlaub liegt die Kündigung im Briefkasten oder Sie erfahren während Ihres Urlaubs von einer Kündigung? – Bitte nicht warten, sondern sofort zum Fachanwalt für Arbeitsrecht!

Zunächst sollten Sie wissen, dass der Arbeitgeber grundsätzlich das Arbeitsverhältnis auch während des Urlaubs kündigen kann. Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber weiß, dass sich der Arbeitnehmer in seinem Urlaub im Ausland befindet. Mit dem Einwurf in den Briefkasten des Arbeitnehmers ist die Kündigung regelmäßig zugegangen und die Drei-Wochen-Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage beginnt zu laufen.

Bitte lesen Sie auch unseren aktuelleren Beitrag hierzu: Kündigung während des Urlaubs.

Wird die Drei-Wochen-Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage nicht eingehalten, gilt die Kündigung nach §§ 4, 7 KSchG grundsätzlich als wirksam. Nur wenn der Arbeitnehmer „trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt“ verhindert ist die Drei-Wochen-Frist des § 4 S.1 KSchG einzuhalten, kann er einen Antrag auf nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage stellen. Der Antrag muss innerhalb von zwei Wochen nach Behebung des Hindernisses, spätestens aber sechs Monate nach dem Ende der versäumten Frist gestellt werden. Ist die Antragsfrist versäumt, so ist der Antrag unzulässig, und die Kündigung gilt endgültig als wirksam.

ACHTUNG

Kehrt der Arbeitnehmer noch innerhalb der Drei-Wochen-Klagefrist aus dem Urlaub zurück, dann verlängert sich die Frist nicht etwa um die Zeit seiner Abwesenheit. Der Arbeitnehmer muss vielmehr noch innerhalb der verbleibenden Restzeit der Drei-Wochen-Frist tätig werden und die Kündigungsschutzklage rechtzeitig erheben.
Erlangt der Arbeitnehmer kurz vor oder auch während seines Urlaubs Kenntnis von der Kündigung, dann muss er alle heute üblichen Medien wie Internet, Fax, Telefon, etc nutzen, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht fristgerecht zu erheben. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer sich im Ausland aufhält.

Sie sind gerade aus dem Urlaub zurückgekommen und haben eine Kündigung im Briefkasten? Oder Sie haben kurz vor Ihrem Urlaubsantritt eine Kündigung erhalten oder während Ihres Urlaubs von der Kündigung erfahren? Rufen Sie mich so schnell wie möglich an!

Weitere Informationen zu diesem Thema: Kündigungsschutzklage | Aufhebungsvertrag & Abfindung