Kündigung im Urlaub erhalten? – Kurze Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage!

Sie haben im Urlaub eine Kündigung erhalten, bzw. die liegt nach der Rückkehr aus Ihrem Urlaub in Ihrem Briefkasten? – Bitte nicht warten, sondern unverzüglich zum Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen!

Kündigung auch während des Urlaubs möglich.

Grundsätzlich kann der der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis auch während Ihres Urlaubes kündigen. Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber weiß, dass sich der Arbeitnehmer während seines Urlaubs im Ausland befindet. Mit dem Einwurf in den Briefkasten ist die Kündigung i.d.R. zugegangen und die Drei-Wochen-Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage beginnt zu laufen.

Frist zur Kündigungsschutzklage verkürzt.

Wird die 3-Wochen-Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage nicht eingehalten, gilt die Kündigung nach §§ 4, 7 KSchG grundsätzlich als wirksam. Nur wenn es dem Arbeitnehmer „trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt“ unmöglich ist die Drei-Wochen-Frist des § 4 S.1 KSchG einzuhalten, kann er einen Antrag auf nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage stellen. Der Antrag muss innerhalb von zwei Wochen nach Behebung des Hindernisses, spätestens aber sechs Monate nach dem Ende der versäumten Frist gestellt werden. Ist die Antragsfrist versäumt, so ist der Antrag unzulässig, und die Kündigung gilt endgültig als wirksam.


ACHTUNG!

  • Kehrt der Arbeitnehmer noch innerhalb der Drei-Wochen-Klagefrist aus dem Urlaub zurück, dann verlängert sich die Frist nicht etwa um die Zeit seiner Abwesenheit. Der Arbeitnehmer muss vielmehr noch innerhalb der verbleibenden Restzeit der Drei-Wochen-Frist tätig werden und die Kündigungsschutzklage rechtzeitig erheben.
  • Erlangt der Arbeitnehmer kurz vor oder auch während seines Urlaubs Kenntnis von der Kündigung, dann muss er alle heute üblichen Medien wie Internet, Fax, Telefon, etc nutzen, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht fristgerecht zu erheben. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer sich im Ausland aufhält.

Rufen Sie uns so schnell wie möglich an, wenn

– Sie sind gerade aus dem Urlaub zurückgekommen und eine Kündigung im Briefkasten finden,
– Sie kurz vor Ihrem Urlaubsantritt eine Kündigung erhalten, oder
– Sie während Ihres Urlaubs von der Kündigung erfahren.

Wir sind für Sie da! Ihre Fachanwälte Arbeitrecht in München