Betriebliche Übung

Die betriebliche Übung ist ein Begriff aus dem deutschen Arbeitsrecht, der die Entstehung von Rechtsansprüchen durch wiederholte, gleichartige Verhaltensweisen des Arbeitgebers beschreibt. Diese können etwa in Form von Sonderzahlungen, Freizeitregelungen oder anderen Vergünstigungen auftreten.

Rechtliche Grundlagen

Es gibt keine spezielle gesetzliche Regelung zur betrieblichen Übung. Sie ergibt sich vielmehr aus der Rechtsprechung und ist im Allgemeinen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert, insbesondere im Schuldrecht.

Voraussetzungen

Für das Entstehen einer betrieblichen Übung müssen in der Regel drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Regelmäßigkeit: Die Leistung oder Vergünstigung muss über einen längeren Zeitraum regelmäßig gewährt worden sein.
  2. Gleichförmigkeit: Die Leistung muss in gleichbleibender Art und Weise erfolgt sein.
  3. Erwartungshaltung: Beim Arbeitnehmer muss der berechtigte Eindruck entstanden sein, dass die Leistung auch zukünftig erbracht wird.

Beispiele

  • Weihnachtsgeld, das über mehrere Jahre hinweg gezahlt wurde
  • Flexible Arbeitszeiten, die über einen längeren Zeitraum gewährt wurden
  • Zusätzliche Urlaubstage, die regelmäßig genehmigt wurden

Aufhebung einer betrieblichen Übung

Eine einmal entstandene betriebliche Übung kann nicht einfach einseitig vom Arbeitgeber aufgehoben werden. Hierzu ist in der Regel eine Änderungskündigung oder ein Tarifvertrag erforderlich.

Fazit

Die betriebliche Übung ist ein komplexes und oft missverstandenes Thema im Arbeitsrecht. Sie kann sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber von Bedeutung sein und sollte daher in der betrieblichen Praxis nicht unterschätzt werden.