Kündigung im Urlaub erhalten? Verkürzte Frist zur Kündigungsschutzklage!

Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis grundsätzlich auch während des Urlaubs kündigen. Nach der Rückkehr aus dem Urlaub müssen Sie unverzüglich handeln: Mit dem Einwurf in den Briefkasten des Arbeitnehmers ist die Kündigung zugegangen und die Drei-Wochen-Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage beginnt zu laufen.