Kurzarbeit kürzt Urlaub

Kurzarbeit Null kürzt den Urlaub – 1/12 weniger für jeden Monat

Aufgrund einer Kurzarbeit Null in den Monaten Juni, Juli und Oktober 2020 erwirbt die Arbeitnehmerin in diesem Zeitraum keine Urlaubsansprüche gemäß § 3 Bundesurlaubsgesetz. Der Jahresurlaub 2020 steht ihr deshalb nur anteilig im gekürzten Umfang zu. Für jeden vollen Monat der Kurzarbeit Null war der Urlaub um 1/12 zu kürzen.

KÜNDIGUNG WÄHREND DES URLAUBS – VERKÜRZTE FRIST ZUR ERHEBUNG DER KÜNDIGUNGSSCHUTZKLAGE

Der Arbeitgeber kann grundsätzlich das Arbeitsverhältnis auch während des Urlaubs kündigen. Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber weiß, dass sich der Arbeitnehmer in seinem Urlaub im Ausland befindet. Mit dem Einwurf in den Briefkasten des Arbeitnehmers ist die Kündigung regelmäßig zugegangen und die Drei-Wochen-Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage beginnt zu laufen.

KEINE BONUSZAHLUNG – VOLLE GERICHTLICHE ÜBERPRÜFUNG

Die Festlegung der Höhe der Bonuszahlung muss billigem Ermessen entsprechen, andernfalls ist die Festsetzung unverbindlich und die Höhe des Bonus kann durch das Gericht selbst festgesetzt werden. Insbesondere eine Festsetzung auf null ist nur extremen Ausnahmefällen vorbehalten. In solchen Fällen kann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber gemäß § 315 Abs. 3 S. 2 BGB mit dem Ziel verklagen, dass das Arbeitsgericht die Bonushöhe festsetzt.
Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber grundlos die Festlegung der Bonushöhe verzögert bzw. auf Dauer keine Festlegung trifft.

ÜBLICHE SPÄTEHENKLAUSEL IN HINTERBLIEBENENVERSORGUNG VERSTÖßT GEGEN GLEICHBEHANDLUNGSGRUNDSATZ DES AGG

Viele Hinterbliebenenversorgungen haben als Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung Regelungen so genannter „Spätehenklauseln“. Nach solchen Regelungen soll eine Witwen-/Witwerrente nur dann ausgezahlt werden, wenn der versorgungsberechtigte Arbeitnehmer die Ehe vor Vollendung eines bestimmten Lebensjahres geschlossen hat. Sinn einer solchen Regelung soll darin bestehen, die Rücklagen zur Altersversorgung kalkulierbar zu begrenzen.