Behinderung im Arbeitsrecht – Eine Übersicht

Das Arbeitsrecht für Menschen mit Behinderung ist in Deutschland gesetzlich geregelt, um Diskriminierung und Benachteiligung zu verhindern. In diesem Text erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Aspekte und Regelungen für Menschen mit Behinderung im Arbeitsrecht.

Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer

Schwerbehinderte Arbeitnehmer genießen in Deutschland einen besonderen Kündigungsschutz, der über den allgemeinen Kündigungsschutz hinausgeht. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers in der Regel die Zustimmung des Integrationsamtes benötigt. Der besondere Kündigungsschutz gilt jedoch nicht in der Probezeit, sofern diese nicht länger als sechs Monate dauert.

Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten sind in Deutschland gesetzlich verpflichtet, mindestens 5% der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Arbeitgeber, die dieser Beschäftigungspflicht nicht nachkommen, müssen eine sogenannte Ausgleichsabgabe zahlen. Um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu fördern, können Arbeitgeber finanzielle Förderungen und Zuschüsse beantragen, beispielsweise für die behindertengerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes.

Gleichstellung und Diskriminierungsverbot

Menschen mit Behinderung haben einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Gleichstellung und dürfen aufgrund ihrer Behinderung nicht benachteiligt werden. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet die Diskriminierung aufgrund einer Behinderung bei der Einstellung, im Arbeitsverhältnis und bei Kündigungen. Im Falle einer Diskriminierung können Betroffene Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche geltend machen.

Abschließend ist es wichtig, sich über die individuellen Rechte und Pflichten im Arbeitsrecht für Menschen mit Behinderung zu informieren. Bei rechtlichen Fragen oder Problemen können Sie sich an Philipp Steinbacher, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, wenden.