Arbeitnehmererfindung – Rechte und Regelungen im Überblick

Die Arbeitnehmererfindung ist ein Schutzrecht, das Erfindungen von Arbeitnehmern im Rahmen ihrer Beschäftigung regelt. In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zu den gesetzlichen Regelungen und Rechten rund um die Arbeitnehmererfindung. Bei Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Philipp Steinbacher gerne zur Verfügung.

Gesetzliche Regelungen zur Arbeitnehmererfindung

Das deutsche Recht sieht die Arbeitnehmererfindung im Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbNErfG) vor. Das ArbNErfG unterscheidet zwischen zwei Arten von Erfindungen:

  1. Diensterfindungen: Erfindungen, die der Arbeitnehmer während seiner Beschäftigung und im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit gemacht hat.
  2. Freie Erfindungen: Erfindungen, die der Arbeitnehmer außerhalb der dienstlichen Tätigkeit und nicht im Zusammenhang mit der Arbeitsstelle gemacht hat.

Die Regelungen des ArbNErfG betreffen vor allem die Diensterfindungen. Hierbei werden die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei der Anmeldung von Schutzrechten, der Nutzung und Verwertung sowie der Vergütung der Erfindung festgelegt.

Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern

Im Rahmen der Arbeitnehmererfindung haben sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber verschiedene Rechte und Pflichten:

Arbeitnehmer:

  • Meldung der Diensterfindung beim Arbeitgeber
  • Gegebenenfalls Einräumung von Schutzrechten an den Arbeitgeber
  • Anspruch auf angemessene Vergütung für die Nutzung der Diensterfindung

Arbeitgeber:

  • Entscheidung über die Inanspruchnahme und Anmeldung der Schutzrechte
  • Tragung der Kosten für Anmeldung und Aufrechterhaltung der Schutzrechte
  • Gewährung einer angemessenen Vergütung an den Arbeitnehmer

Bei freien Erfindungen steht dem Arbeitgeber ein Vorkaufsrecht zu, falls die Erfindung für das Unternehmen von Interesse ist.

Fachanwaltliche Unterstützung bei Fragen zur Arbeitnehmererfindung

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Philipp Steinbacher steht Ihnen bei Fragen und Konflikten rund um das Thema Arbeitnehmererfindung zur Seite. Mit langjähriger Erfahrung im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Sie kompetent und zielgerichtet, um Ihre Rechte und Interessen zu wahren.