Kurzarbeit kürzt Urlaub

Kurzarbeit Null kürzt den Urlaub – 1/12 weniger für jeden Monat

Aufgrund einer Kurzarbeit Null in den Monaten Juni, Juli und Oktober 2020 erwirbt die Arbeitnehmerin in diesem Zeitraum keine Urlaubsansprüche gemäß § 3 Bundesurlaubsgesetz. Der Jahresurlaub 2020 steht ihr deshalb nur anteilig im gekürzten Umfang zu. Für jeden vollen Monat der Kurzarbeit Null war der Urlaub um 1/12 zu kürzen.