Studentenbeschäftigung: Arbeitsrecht, Steuern und Sozialversicherung
Was ist eine Studentenbeschäftigung?
Studentenbeschäftigung bezeichnet Arbeitsverhältnisse, in denen Studierende neben ihrem Studium tätig sind. Diese können als Minijob, Werkstudententätigkeit oder befristete Beschäftigung ausgestaltet sein. Arbeitsrechtlich gibt es Besonderheiten, insbesondere bei Arbeitszeitregelungen, Steuerpflicht und Sozialversicherung.
Arbeitsrechtliche Regelungen für Studenten
Studentische Arbeitnehmer unterliegen grundsätzlich dem allgemeinen Arbeitsrecht, jedoch mit einigen Sonderregelungen.
1. Arbeitsvertrag
Studenten schließen in der Regel einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag ab. Inhalte wie Arbeitszeiten, Vergütung und Kündigungsfristen sollten schriftlich festgehalten sein.
2. Arbeitszeiten
Für Studierende gelten besondere Arbeitszeitregelungen:
- Maximal 20 Stunden pro Woche während des Semesters, um den Studentenstatus zu behalten.
- Bis zu 40 Stunden pro Woche in den Semesterferien möglich.
- Nach dem Arbeitszeitgesetz dürfen maximal 8 Stunden täglich gearbeitet werden.
3. Mindestlohn
Seit 2024 gilt für Studentenjobs der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde, sofern keine Ausnahme greift (z. B. Pflichtpraktika).
Sozialversicherungspflicht für Studenten
Ob Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen, hängt von der Art der Beschäftigung ab.
1. Minijob (450-Euro-Job)
Bei einem Minijob bis 538 Euro monatlich fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an, außer zur Rentenversicherung (opt-out möglich).
2. Werkstudentenregelung
Studenten, die weniger als 20 Stunden pro Woche arbeiten, sind von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit. Beiträge zur Rentenversicherung müssen jedoch gezahlt werden.
3. Kurzfristige Beschäftigung
Wer nicht länger als 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr arbeitet, bleibt sozialversicherungsfrei.
Steuerliche Regelungen
Ob Steuern gezahlt werden müssen, hängt vom Einkommen ab.
- Bis 12.000 Euro jährlich: Keine Lohnsteuerpflicht.
- Über 12.000 Euro jährlich: Steuerabzug möglich, Rückerstattung über Steuererklärung.
Rechte und Pflichten von studentischen Arbeitnehmern
1. Urlaubsanspruch
Studenten haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, der gesetzlich mindestens 24 Werktage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche beträgt.
2. Kündigung
Für Studenten gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, es sei denn, im Vertrag sind kürzere Fristen für befristete Verträge vorgesehen.
3. Versicherungspflicht
Studenten sind in der Regel über die Familienversicherung bis 25 Jahre krankenversichert. Wer mehr als 538 Euro verdient, muss sich selbst versichern.
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