Stellenbeschreibung im Arbeitsrecht: Bedeutung und Inhalte

Was ist eine Stellenbeschreibung?

Eine Stellenbeschreibung definiert die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Anforderungen einer Arbeitsstelle. Sie dient als Orientierung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und legt fest, welche Tätigkeiten und Erwartungen mit einer bestimmten Position verbunden sind. Während die Stellenbeschreibung keine gesetzliche Pflicht ist, kann sie arbeitsrechtlich relevant sein, insbesondere bei Streitigkeiten über Tätigkeitsbereiche oder Vertragsauslegungen.

Unterschied zwischen Stellenbeschreibung und Arbeitsvertrag

Oft wird die Stellenbeschreibung mit dem Arbeitsvertrag verwechselt, jedoch gibt es wesentliche Unterschiede:

1. Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag ist ein rechtlich bindendes Dokument, das die wesentlichen Vertragsbedingungen wie Arbeitszeit, Vergütung und Kündigungsfristen regelt.

2. Stellenbeschreibung

Die Stellenbeschreibung hingegen beschreibt detailliert die mit der Position verbundenen Aufgaben und Anforderungen. Sie kann als Anhang zum Arbeitsvertrag dienen, ist aber kein Ersatz für diesen.

Rechtsgrundlagen und arbeitsrechtliche Bedeutung

Obwohl das Gesetz keine explizite Pflicht zur Erstellung einer Stellenbeschreibung vorsieht, kann sie arbeitsrechtliche Relevanz haben:

1. Direktionsrecht des Arbeitgebers

Gemäß § 106 Gewerbeordnung (GewO) darf der Arbeitgeber die Arbeitsinhalte bestimmen. Eine detaillierte Stellenbeschreibung hilft dabei, den Rahmen für das Direktionsrecht klar abzustecken.

2. Schutz vor unzulässigen Aufgabenänderungen

Eine Stellenbeschreibung schützt den Arbeitnehmer vor willkürlichen Änderungen des Tätigkeitsbereichs. Änderungen dürfen nur im Rahmen des Direktionsrechts oder durch eine Vertragsänderung erfolgen.

3. Grundlage für Tätigkeitsbewertungen

In tarifgebundenen Unternehmen kann die Stellenbeschreibung die Grundlage für Eingruppierungen und Vergütungsregelungen sein.

Inhalte einer Stellenbeschreibung

Eine vollständige Stellenbeschreibung umfasst verschiedene Elemente, um eine klare Abgrenzung der Position zu gewährleisten.

1. Stellenbezeichnung

Die genaue Bezeichnung der Position (z. B. „Sachbearbeiter Personalwesen“ oder „Technischer Leiter“) ist essenziell für die Einordnung der Stelle.

2. Einordnung in die Unternehmensstruktur

Hier wird beschrieben, welcher Abteilung die Stelle zugeordnet ist und welche Hierarchieebenen darüber und darunter existieren.

3. Aufgaben und Verantwortlichkeiten

Die Stellenbeschreibung sollte eine detaillierte Auflistung der Aufgaben enthalten, z. B.:

  • Planung und Steuerung von Projekten
  • Bearbeitung von Kundenanfragen
  • Durchführung von Schulungen

4. Anforderungen an den Stelleninhaber

Hier werden Qualifikationen, Berufserfahrung und fachliche sowie persönliche Kompetenzen aufgeführt, z. B.:

  • Abgeschlossenes Studium oder Berufsausbildung
  • Kenntnisse in bestimmten Softwareprogrammen
  • Teamfähigkeit und Kommunikationsstärke

5. Arbeitszeit und Einsatzort

Die Stellenbeschreibung kann Regelungen zu Arbeitszeitmodellen, Schichtarbeit oder Remote-Arbeit enthalten.

6. Besondere Anforderungen

Falls erforderlich, werden hier zusätzliche Aspekte aufgeführt, wie:

  • Reisebereitschaft
  • Körperliche Belastbarkeit
  • Vertraulichkeitserklärung

Änderungen der Stellenbeschreibung

Ein Arbeitgeber kann eine Stellenbeschreibung anpassen, wenn sich betriebliche Anforderungen ändern. Allerdings dürfen Änderungen nicht gegen den Arbeitsvertrag oder tarifliche Regelungen verstoßen.

Relevanz bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten

Stellenbeschreibungen können als Beweismittel dienen, z. B. bei:

  • Streitigkeiten über Tätigkeitsbereiche
  • Kündigungsschutzklagen
  • Fragen zur Höhergruppierung im Tarifrecht

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