Elterngeld im Arbeitsrecht: Anspruch, Höhe und Antrag

Was ist Elterngeld?

Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern nach der Geburt eines Kindes zur finanziellen Unterstützung erhalten. Es soll den Verdienstausfall ausgleichen, wenn sich ein Elternteil ganz oder teilweise der Betreuung des Kindes widmet und daher seine Berufstätigkeit reduziert oder ganz unterbricht. Das Elterngeld ist Teil des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) und richtet sich an Mütter und Väter gleichermaßen.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Anspruch auf Elterngeld haben alle Eltern, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und erziehen, nicht voll erwerbstätig sind (maximal 30 Stunden pro Woche) und mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben. Dabei ist es unerheblich, ob sie angestellt, selbstständig, arbeitslos oder in Ausbildung sind. Auch Adoptiveltern oder in Ausnahmefällen Verwandte, die das Kind erziehen, können Elterngeld beantragen.

Welche Formen des Elterngeldes gibt es?

Es gibt drei Formen des Elterngeldes, die Eltern zur Verfügung stehen:

1. Basiselterngeld

Das Basiselterngeld ist die Grundform des Elterngeldes. Es wird für maximal 12 Monate gezahlt. Entscheiden sich beide Elternteile, Elternzeit zu nehmen, können sie die Bezugsdauer auf insgesamt 14 Monate verlängern, wobei jeder Elternteil mindestens zwei Monate Elterngeld beziehen muss. Alleinerziehende haben ebenfalls Anspruch auf die vollen 14 Monate Basiselterngeld.

2. ElterngeldPlus

ElterngeldPlus ermöglicht es Eltern, das Elterngeld länger zu beziehen, wenn sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Die Auszahlung erstreckt sich dabei auf den doppelten Zeitraum, allerdings in geringerer monatlicher Höhe als beim Basiselterngeld. Für ein Monat Basiselterngeld können so zwei Monate ElterngeldPlus beansprucht werden. Diese Regelung bietet eine flexible Möglichkeit, das Einkommen und die Kinderbetreuung besser zu kombinieren.

3. Partnerschaftsbonus

Der Partnerschaftsbonus unterstützt Eltern, die gleichzeitig für mindestens vier Monate in Teilzeit arbeiten (25 bis 30 Stunden pro Woche). Sie können für diesen Zeitraum vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate beantragen. Dieses Modell soll die partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung fördern.

Wie wird die Höhe des Elterngeldes berechnet?

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils vor der Geburt des Kindes. Es beträgt mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro pro Monat. Bei Geringverdienern liegt der Elterngeldsatz zwischen 65 und 67 Prozent des wegfallenden Einkommens. Eltern mit einem monatlichen Nettoeinkommen von unter 1.000 Euro vor der Geburt erhalten einen höheren Prozentsatz, um diesen Einkommensverlust besser auszugleichen. Bei einem Einkommen von über 1.200 Euro sinkt der Satz auf 65 Prozent.

Verdienstmöglichkeiten während des Elterngeldbezugs

Während des Elterngeldbezugs darf der Elternteil bis zu 30 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten. Das daraus erzielte Einkommen wird jedoch auf das Elterngeld angerechnet, was bedeutet, dass sich der Auszahlungsbetrag verringert. ElterngeldPlus bietet hier den Vorteil, dass es bei Teilzeitarbeit länger bezogen werden kann, allerdings zu einem reduzierten Betrag.

Wie beantragt man Elterngeld?

Der Antrag auf Elterngeld muss schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle gestellt werden. Diese befinden sich in der Regel bei den Jugendämtern oder Sozialämtern. Der Antrag kann nach der Geburt des Kindes gestellt werden, eine rückwirkende Zahlung ist jedoch nur für maximal drei Monate möglich. Folgende Unterlagen werden in der Regel für den Antrag benötigt:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweis über das Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt
  • Bestätigung des Arbeitgebers über die Elternzeit und den Verdienstausfall
  • Krankenkassenbescheinigung bei Bezug von Mutterschaftsgeld

Elternzeit und Elterngeld – wie hängen sie zusammen?

Elterngeld und Elternzeit sind eng miteinander verknüpft, aber nicht dasselbe. Elternzeit ist der Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer von der Arbeit freigestellt ist, um sein Kind zu betreuen. Während dieser Zeit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Elterngeld, um den Verdienstausfall teilweise zu kompensieren. Wichtig ist jedoch, dass der Antrag auf Elternzeit separat beim Arbeitgeber gestellt werden muss, und zwar spätestens sieben Wochen vor Beginn der gewünschten Elternzeit.

Welche Besonderheiten gibt es beim Elterngeld für Selbstständige?

Selbstständige können ebenfalls Elterngeld beantragen. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich bei ihnen nach dem Gewinn, den sie im Jahr vor der Geburt erwirtschaftet haben. Dazu müssen sie eine Gewinnermittlung oder einen Einkommenssteuerbescheid einreichen. Auch für Selbstständige gilt, dass sie während des Bezugs von Elterngeld maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten dürfen.

Kontaktieren Sie uns für Fragen zum Elterngeld

Haben Sie weitere Fragen zum Elterngeld oder benötigen Sie rechtliche Unterstützung bei der Antragstellung? Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Beratung. Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns direkt an!